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   LG Dresden, 26.07.2002 - 16 O 5531/01   

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https://dejure.org/2002,23161
LG Dresden, 26.07.2002 - 16 O 5531/01 (https://dejure.org/2002,23161)
LG Dresden, Entscheidung vom 26.07.2002 - 16 O 5531/01 (https://dejure.org/2002,23161)
LG Dresden, Entscheidung vom 26. Juli 2002 - 16 O 5531/01 (https://dejure.org/2002,23161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtshaftungsanspruch wegen eines Verkehrsunfalls auf einem öffentlichen Parkplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 5
    Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts fahrenden PKW mit einem Kabelkasten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 04.05.1993 - 9 U 204/92
    Auszug aus LG Dresden, 26.07.2002 - 16 O 5531/01
    Inhalt der Verkehrssicherungspflicht ist, was im Interesse des Verkehrs nach objektivem Maßstab billigerweise verlangt werden kann und zumutbar ist [OLG Dresden, a.a.O.; OLG Schleswig, VersR 1989, 627; OLG Hamm, OLGZ 1994, 301, (303).].
  • OLG Düsseldorf, 17.02.1994 - 5 Ss OWi 44/94
    Auszug aus LG Dresden, 26.07.2002 - 16 O 5531/01
    Nach dieser Vorschrift, die im Bereich von Parkplätzen wie hier zumindest eingeschränkt anwendbar ist (OLG Hamburg, DAR 00, 41; KG VRS 64, 104; OLG Frankfurt, DAR 80, 247), hätte die Zeugin beim Zurückstoßen darauf achten müssen, daß der Gefahrraum hinter ihrem Fahrzeug frei ist und von hinten wie von den Seiten her frei bleibt (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. A., StVO, § 9 Rz. 51 unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, VRS 87, 47 ).
  • AG Alsfeld, 15.05.1998 - 30 C 642/97

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Betonpfosten beim Rückwärtsfahren

    Auszug aus LG Dresden, 26.07.2002 - 16 O 5531/01
    Unter diesen Umständen stellt die Freigabe des Parkplatzes für den öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr ohne genügende Sicherung oder vorheriges Versenken des in verhältnismäßig geringfügiger Höhe im Fahrbahnbereich ausgefahrenen Senkelektranten eine offensichtliche, erkennbare schuldhafte Verkehrssicherungspflichtverletzung der Beklagten dar [s.a. AG Alsfeld, DAR 98, 356 (Betonpfosten in verhältnismäßig geringer Höhe), AG Bremen, DAR 96, 408 (20 cm hohe Poller), LG Kaiserslautern, VM 97, 8 (34 cm hoher Betonpfosten)].
  • OLG Dresden, 29.11.1995 - 6 U 1043/95

    Verkehrssicherungspflicht bei Unebenheiten am Bürgersteig

    Auszug aus LG Dresden, 26.07.2002 - 16 O 5531/01
    Eine Pflicht zum Tätigwerden der Kommunen kann daher bei solchen Gefahren entfallen, die ein sorgfältiger Verkehrsteilnehmer rechtzeitig erkennen und auf die er sich ohne weiteres einrichten kann [OLG Dresden, 6 U 1043/95, a.a.O.; OLGR 1996, 205 (207) m.w.N.].
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